Muss eine Vergabe europaweit erfolgen? Seit der Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ist die Verunsicherung hinsichtlich einer rechtssicheren Auftragswertberechnung groß. Kammern und Verbände der planenden Berufe, darunter die Bundesarchitektenkammer, haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi vorgelegt. Demzufolge ist das alternative Beschaffungskonzept der gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen kombiniert mit Fachlosbildung vergaberechtskonform. Somit kommt der Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen (5.538.000 Euro) zur Anwendung und nicht der von Planungsleistungen (221.000 Euro).