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Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau

Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau

Muss eine Vergabe europaweit erfolgen? Seit der Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ist die Verunsicherung hinsichtlich einer rechts­si­cheren Auftrags­wert­berech­nung groß. Kam­mern und Verbände der planenden Berufe, darunter die Bundes­ar­chi­tek­ten­kammer, haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi vorgelegt. Demzufolge ist das alternative Beschaffungskonzept der ge­mein­sa­men Vergabe von Planungs- und Bau­leis­tungen kombiniert mit Fach­los­bil­dung ver­gabe­rechts­kon­form. Somit kommt der Schwel­len­wert für die Vergabe von Bau­leis­tungen (5.538.000 Euro) zur An­wen­dung und nicht der von Pla­nungs­leis­tungen (221.000 Euro).

Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau

Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau

Muss eine Vergabe europaweit erfolgen? Seit der Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ist die Verunsicherung hinsichtlich einer rechts­si­cheren Auftrags­wert­berech­nung groß. Kam­mern und Verbände der planenden Berufe, darunter die Bundes­ar­chi­tek­ten­kammer, haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi vorgelegt. Demzufolge ist das alternative Beschaffungskonzept der ge­mein­sa­men Vergabe von Planungs- und Bau­leis­tungen kombiniert mit Fach­los­bil­dung ver­gabe­rechts­kon­form. Somit kommt der Schwel­len­wert für die Vergabe von Bau­leis­tungen (5.538.000 Euro) zur An­wen­dung und nicht der von Pla­nungs­leis­tungen (221.000 Euro).